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Vermögen optimal übertragen

  • Vermögens­zuwachs ohne Abgeltungs­steuerabzug
  • Sie wählen frei, wer der Begünstigte Ihres Vermögens sein soll (unabhängig der gesetzlichen Erbfolge).
  • Im Todes­fall fällt die Leistung nicht in die Erbmasse.
  • Die Erben sind im Todes­fall sofort liquide, zum Beispiel zur Finanzierung anderweitig anfallender Erb­schaftsteuer.
  • Option: Sie können die Erb­schaft-/ Schenkungs­steuer-Frei­beträge durch Übertragung des Vertrages zu Leb­zeiten gezielt ausnutzen.
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