Während der gesamten Laufzeit zahlen Sie keine Steuern auf Erträge.
Bei Tod zahlen wir das Geld (abgeltungs-) steuerfrei aus – das heißt die Erträge bleiben auch dann unversteuert.
Bei Entnahmen wird nur für diese anteilig Abgeltungsteuer an das Finanzamt abgeführt.
Eine (abgeltungs-)steuerfreie Auszahlung des Vertragsguthabens zu Lebzeiten ist bei bestimmten schweren Erkrankungen möglich.(Dread Disease-Option)