Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache


Diese Erklärung gilt für die Internet-Seite der Sparkasse Kierspe-Meinerzhagen.

Auf der Internet-Seite gibt es Informationen und Dienst-Leistungen.

Die Sparkasse Kierspe-Meinerzhagen möchte, dass alle Menschen sie gut nutzen können.

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Gesetze für mehr Barriere-Freiheit


Es gibt zwei Gesetze für mehr Barriere-Freiheit.

Die Gesetze heißen:

Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz

Die Abkürzung ist L-BGG.

Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetz

Die Abkürzung ist BFSG.

Wie die Sparkasse Kierspe-Meinerzhagen Barriere-Freiheit sicherstellt


Es gibt Gesetze zur Barriere-Freiheit.

An diese Gesetze muss sich die Sparkasse Kierspe-Meinerzhagen halten.

Die Regeln stehen in einem eigenen Dokument.

Das Dokument ist die Norm DIN EN 310 549.

Es gibt 4 Grund-Regeln:

Wahrnehmbar

Die Informationen sollen gut zu sehen sein.

Sie sollen auch gut zu hören sein.

Das gilt für Texte, Bilder und Töne.

Bedienbar

Die Internet-Seite oder App muss einfach zu bedienen sein.

Sie soll auch ohne Maus oder Touch-Screen funktionieren.

Zum Beispiel nur mit der Tastatur.

Verständlich

Alle Informationen sollen leicht zu verstehen sein.

Texte sollen einfach geschrieben sein.

Wichtige Begriffe werden erklärt.

Robust

Die Internet-Seite oder App muss auf allen Geräten funktionieren.

Manche Menschen benutzen Hilfs-Mittel.

Sie sollen die Internet-Seite oder App gut nutzen können.

Teil­weise barriere­frei


Die Sparkasse Kierspe-Meinerzhagen hat die Internet-Seite getestet.

Die Internet-Seite ist teilweise barrierefrei.

Eine Barriere ist zum Beispiel:

Einige Link-Texte sind schwer zu verstehen.

Barriere melden und Kontakt


Haben Sie Probleme beim Lesen der Internet-Seite?

Oder können Sie die Internet-Seite nicht gut bedienen?

Dann können Sie das Problem melden.

Kontakt-Formular Barriere melden

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 15.05.2025 erstellt und zuletzt am 15.05.2025 aktualisiert.

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